Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2023 zahlst du auf Solarmodule, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktion und die anderen wesentlichen Teile einer PV-Anlage 0 Prozent Mehrwertsteuer, wenn die Anlage auf oder an einem Wohnhaus läuft oder nicht mehr als 30 kWp hat. Du musst dafür nichts beantragen: Du bestellst als Betreiber der Anlage und wählst im Shop die Variante „0 % MwSt. für Privatkunden“. Nicht begünstigt sind Werkzeug, Wallbox, Wärmepumpe, Heizstab und reine Reparaturen ohne Teile.
Was dahintersteckt
Der Nullsteuersatz steht in § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes. Er gilt für die Lieferung und die Installation von Solarmodulen „einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten“ und von Speichern, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für das Gemeinwohl betrieben wird. Das Bundesfinanzministerium hat die Einzelheiten im Schreiben vom 27. Februar 2023 geregelt. Für dich als Käufer heißt das: Der Händler stellt die Rechnung mit 0 Prozent aus, du zahlst den Nettopreis, und mit dem Finanzamt hast du nichts zu tun. Vorher musstest du dich als Kleinunternehmer vom Finanzamt die Vorsteuer zurückholen; dieser Umweg ist weg.
Was begünstigt ist, mit Beispielen aus dem Shop
| Begünstigt mit 0 % | Beispiele bei autarkwerden |
|---|---|
| Solarmodule | alle Module in der Kollektion Solarmodule |
| Wechselrichter, auch Hybrid | FOX ESS H3 Smart, Fronius GEN24 Plus |
| Batteriespeicher, auch nachträglich | EK6, EK12, Speicherpakete |
| Unterkonstruktion und Dachhalterung | Lehmann-Metalldachziegel, Dachhaken, Montageschienen, Klemmen, Verbinder |
| Solarkabel und Stecker | Solarkabel, MC4-Steckverbinder |
| Energiemanagement und Zähler | Smart Meter, Energiemanagementsystem |
| Einrichtungen für den Notstrom | Backup-Box, Umschalteinrichtung, Fronius PV Point |
| Überspannungsschutz und Rundsteuerempfänger | DC-Überspannungsschutz-Sets |
| Installation durch den Fachbetrieb | Montage, Anschluss, auch die Erweiterung des Zählerschranks, wenn sie Teil der Anlageninstallation ist |
| Nicht begünstigt, 19 % | Warum |
|---|---|
| Werkzeug, Schrauben, Nägel, Leitern, Gerüst | kein Bestandteil der Anlage |
| Wallbox, Wärmepumpe, Heizstab | Stromverbraucher, keine Komponente der Anlage |
| Reparatur und Wartung ohne Teile, Garantie- und Wartungsverträge | Dienstleistung ohne Lieferung wesentlicher Komponenten |
| Kauf durch einen Installateur zum Weiterverkauf | er ist nicht der Betreiber |
⚠️ Beide Listen vor Veröffentlichung Punkt für Punkt gegen Abschnitt 12.18 Absatz 8 und 9 UStAE prüfen, insbesondere Heizstab und Überspannungsschutz.
Die 30-kWp-Vereinfachung
Ob deine Anlage auf einem begünstigten Gebäude läuft, musst du nicht beweisen, wenn sie klein genug ist: Bei höchstens 30 kWp installierter Leistung laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt, egal ob das Dach zum Wohnhaus, zur Garage, zum Carport oder zur Scheune gehört. Erst darüber kommt es auf das Gebäude an. Für fast alle Einfamilienhäuser ist das Thema damit erledigt; 30 kWp sind rund 70 Module.
Die Grenze gilt je Anlage. Wer ein Mehrfamilienhaus oder einen Betrieb mit größerem Dach plant, sollte vorher mit dem Steuerberater sprechen, bevor die 31. Kilowatt bestellt wird.
Privat oder Gewerbe: was du im Shop wählst
Bei uns hat jedes Produkt zwei Varianten: „0 % MwSt. für Privatkunden“ und „19 % MwSt. für Gewerbekunden“. Die Namen sind eine Vereinfachung, denn entscheidend ist nicht, ob du privat oder gewerblich bist, sondern ob du der Betreiber der Anlage bist.
- Du baust die Anlage auf dein eigenes Dach, egal ob du sie selbst montierst oder montieren lässt: 0 Prozent. Das gilt auch für eine Firma, die die Anlage auf ihrem Betriebsgebäude bis 30 kWp selbst betreibt.
- Du bist Installateur oder Händler und kaufst Teile für die Anlage eines Kunden: 19 Prozent. Du bist nicht der Betreiber. Den Nullsteuersatz gibst du dann auf deiner Rechnung an den Kunden weiter und holst dir die Vorsteuer wie gewohnt zurück.
- Du kaufst für ein Gewerbe mit Vorsteuerabzug und bist Betreiber: Beide Varianten führen zum selben Ergebnis, die 0-Prozent-Variante ist aber die richtige.
Mit der Wahl der 0-Prozent-Variante bestätigst du, dass du Betreiber der Anlage bist und dass sie auf einem begünstigten Gebäude läuft oder nicht mehr als 30 kWp hat. Mehr Nachweis verlangt das Gesetz vom Händler nicht; die Bestätigung kann auch in den Vertragsbedingungen stehen. ⚠️ Wortlaut der Bestätigung im Bestellprozess und in den AGB mit dem Steuerberater abstimmen. Wer falsch bestätigt, schuldet die Steuer nach; das Risiko liegt dann beim Käufer, nicht beim Händler.
Nachkauf und Erweiterung
Der Nullsteuersatz gilt nicht nur für die erste Bestellung.
- Speicher nachrüsten: Ein Batteriespeicher zu einer bestehenden Anlage ist begünstigt, auch Jahre später (siehe Speicher nachrüsten).
- Anlage erweitern: Zusätzliche Module, Halter und ein größerer Wechselrichter sind begünstigt, solange die Anlage danach die Voraussetzungen erfüllt, also unter 30 kWp bleibt oder auf einem begünstigten Gebäude läuft.
- Ersatzteile: Ein neuer Wechselrichter für eine Anlage von 2015 ist eine wesentliche Komponente und damit begünstigt. Ein einzelner Dachhaken als Ersatz ebenfalls. Nur die reine Arbeitsleistung ohne Teile bleibt bei 19 Prozent.
- Vergessene Kleinteile: Klemmen, Schienen oder Kabel, die du nachbestellst, sind Teil der Unterkonstruktion und begünstigt; Schrauben und Werkzeug nicht.
Einkommensteuer: der zweite Baustein
Zum Nullsteuersatz kommt seit 2022 die Befreiung von der Einkommensteuer nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt bis 100 kWp je Person, sind steuerfrei. Du gibst keine Gewinnermittlung ab, versteuerst den Eigenverbrauch nicht und brauchst keine Gewerbeanmeldung; dafür kannst du auch keine Kosten absetzen. Für Betreiber solcher Anlagen verzichtet das Finanzamt seit 2023 auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. ⚠️ Grenzen und Fragebogen-Regel gegen den aktuellen Stand prüfen (siehe Einkommensteuer). Zusammen heißt das: Für eine normale Hausanlage fällt der gesamte Steueraufwand weg.
Häufige Fragen
Gilt der Nullsteuersatz für ein Balkonkraftwerk? Ja, Module und Wechselrichter eines Steckersolargeräts sind begünstigt.
Ich montiere selbst. Bekomme ich trotzdem 0 Prozent? Ja. Begünstigt ist die Lieferung an den Betreiber, nicht die Installation durch einen Fachbetrieb.
Was ist mit einem Carport oder Gartenhaus? Begünstigt, weil in der Nähe des Wohnhauses; bis 30 kWp ohnehin.
Muss die Rechnung etwas Besonderes enthalten? Sie weist 0 Prozent Umsatzsteuer aus und nennt den Grund (§ 12 Abs. 3 UStG). Das macht unser Shop automatisch, wenn du die 0-Prozent-Variante wählst.
Ich habe 2022 bestellt und 2023 geliefert bekommen. Es zählt das Lieferdatum. Lieferungen ab dem 1. Januar 2023 sind begünstigt.
Kann ich als Gewerbekunde die 0-Prozent-Variante nehmen? Ja, wenn du Betreiber einer begünstigten Anlage bist. Nur wer für den Weiterverkauf oder für die Anlage eines Kunden kauft, nimmt 19 Prozent.
Nächster Schritt
Auf jeder Produktseite wählst du die passende Variante; der kleine Info-Knopf neben dem Preis erklärt den Unterschied noch einmal in zwei Sätzen. Wenn du unsicher bist, ob deine Anlage unter die 30-kWp-Grenze fällt oder wie eine Erweiterung behandelt wird, frag uns über das Kontaktformular oder buch das Beratungspaket. Steuerliche Beratung im Einzelfall dürfen wir nicht leisten; dafür ist dein Steuerberater zuständig.
Weiterlesen: „PV-Anlage anmelden: Netzanmeldung Schritt für Schritt“.

