Kurz gesagt: Eine PV-Anlage braucht drei Anmeldungen. Erstens beim Netzbetreiber vor dem Bau, das macht deine Elektrofachkraft über das Portal des Netzbetreibers. Zweitens die Inbetriebsetzung nach dem Bau, ebenfalls durch die Elektrofachkraft, dann tauscht der Netzbetreiber den Zähler. Drittens der Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, den machst du selbst in 20 Minuten. Das Finanzamt braucht bei Anlagen bis 30 kWp in der Regel nichts mehr von dir.
Schritt 1: Den Netzbetreiber finden
Der Netzbetreiber ist nicht dein Stromlieferant, sondern die Firma, der das Kabel in deiner Straße gehört. Er steht auf der Stromrechnung, meist unter „Netzbetreiber“ oder mit einer 13-stelligen Codenummer, und lässt sich über die Postleitzahl im Internet finden. In Lützen, Weißenfels und weiten Teilen Sachsen-Anhalts ist das MITNETZ STROM. ⚠️ Zuständigkeiten in der Region vor Veröffentlichung prüfen. Jeder Netzbetreiber hat ein eigenes Portal und eigene Formulare, deshalb muss deine Elektrofachkraft in seinem Installateurverzeichnis eingetragen sein.
Schritt 2: Die Unterlagen zusammenstellen
Für das Netzanschlussbegehren braucht der Elektriker:
- Lageplan oder Luftbild mit der Modulfläche und dem Hausanschluss.
- Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher.
- Konformitätserklärung und Einheitenzertifikat des Wechselrichters nach VDE-AR-N 4105. Für Geräte aus unserem Shop liegen sie im Download-Bereich.
- Die geplante Leistung in kWp und kVA, die Zahl der Module, die Speicherkapazität.
- Die gewünschte Betriebsart: Überschusseinspeisung (Normalfall) oder Volleinspeisung.
- Angaben zum Zählerschrank: Baujahr, freie Plätze, ob eine Steuerbox Platz hat.
- Ob Ersatzstrom geplant ist, denn eine Umschalteinrichtung muss angemeldet werden.
Wer die Datenblätter als PDF sammelt und dem Elektriker in einem Ordner schickt, spart ihm und sich eine Woche Rückfragen.
Schritt 3: Netzanschlussbegehren und Fristen
Die Elektrofachkraft reicht das Netzanschlussbegehren im Portal ein. Der Netzbetreiber prüft, ob sein Netz die Einspeisung verträgt (Netzverträglichkeitsprüfung), und antwortet mit Zeitplan, Verknüpfungspunkt und eventuellen Kosten. Dafür gibt es gesetzliche Fristen aus § 8 EEG:
| Anlage | Frist für den Netzbetreiber | Wenn er sie verpasst |
|---|---|---|
| bis 30 kW | Zeitplan für die Bearbeitung innerhalb eines Monats nach Eingang; seit 2025 auch das Ergebnis der Prüfung innerhalb eines Monats über ein Webportal | die Anlage darf nach den geltenden technischen Regeln angeschlossen werden |
| über 30 kW | Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung innerhalb von acht Wochen | der Anschluss darf ohne Anwesenheit des Netzbetreibers erfolgen, wenn er dazu nichts mitgeteilt hat |
| Balkonkraftwerk bis 800 VA und 2 kWp | keine Anmeldung beim Netzbetreiber | nur Eintrag im Marktstammdatenregister |
⚠️ Fristen und die genaue Wirkung des Fristablaufs vor Veröffentlichung gegen den aktuellen Gesetzestext prüfen. Wichtig für deine Planung: Bestelle Module und Wechselrichter ruhig, sobald der Elektriker das Begehren eingereicht hat, aber lass das Gerüst stehen, bis die Antwort da ist. Bei Hausanlagen gibt es praktisch nie ein Nein, gelegentlich aber Auflagen, etwa eine Begrenzung der Einspeiseleistung oder einen anderen Anschlusspunkt.
Schritt 4: Bauen
Jetzt kommen Halter, Schienen, Module und Geräte aufs Dach und an die Wand. Was du davon selbst machen darfst und wo der Elektriker übernimmt, steht im Ratgeber „PV-Anlage selbst montieren: Was darf ich, was nicht?“. Halte die Zusage des Netzbetreibers bereit; manche verlangen die Inbetriebnahme innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Zusage.
Schritt 5: Inbetriebnahme und Protokoll
Die Elektrofachkraft prüft Strings, Potentialausgleich, Wechselstromseite und die Einstellungen des Netz- und Anlagenschutzes und hält alles im Inbetriebnahmeprotokoll fest (siehe Inbetriebnahme). Dann meldet sie dem Netzbetreiber die Inbetriebsetzung mit dem Protokoll nach VDE-AR-N 4105. Das Datum ist wichtig: Es legt die Höhe der Einspeisevergütung fest, startet die 20 Jahre Vergütungsdauer und die Monatsfrist für das Register. Bewahre Protokoll, Datenblätter und Fotos der Montage auf; Versicherung und Garantie fragen danach.
Schritt 6: Zählertausch
Nach der Inbetriebsetzung tauscht der Netzbetreiber als Messstellenbetreiber den alten Zähler gegen einen Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt zählt. Der Tausch ist meist kostenlos, die jährliche Zählergebühr steigt leicht. Ab 7 kWp kommt ein intelligentes Messsystem zum Einsatz; es ist die Voraussetzung dafür, dass die Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent nach dem Solarspitzengesetz entfällt. ⚠️ Einbaupflichten und Grenzen gegen den aktuellen Stand prüfen. Bis zum Tausch darf die Anlage laufen, der alte Zähler darf aber nicht rückwärts laufen; der Elektriker stellt den Wechselrichter dann vorübergehend auf Nulleinspeisung.
Schritt 7: Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister ist das amtliche Verzeichnis aller Stromerzeuger bei der Bundesnetzagentur. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme musst du die Anlage dort selbst eintragen; den Speicher als eigene Einheit gleich mit. Kostenlos, online, rund 20 Minuten: Konto anlegen, dich als Betreiber eintragen, die Anlage mit Adresse, Leistung, Modulzahl, Ausrichtung und Inbetriebnahmedatum erfassen, dann den Speicher. Der Netzbetreiber bestätigt die Daten im Register. Wer die Frist versäumt, verliert die Einspeisevergütung für die Zeit bis zur Nachmeldung. Die Registernummer brauchst du später für Steuer, Versicherung und jede Erweiterung.
Schritt 8: Finanzamt
Für Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind die Einnahmen von der Einkommensteuer befreit, und für die Umsatzsteuer gilt der Nullsteuersatz. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, und das Finanzamt verzichtet bei solchen Anlagen seit 2023 auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. ⚠️ Regel gegen den aktuellen Stand prüfen; siehe Einkommensteuer und Ratgeber „Nullsteuersatz“. Wer eine größere Anlage baut oder Dachflächen vermietet, spricht vorher mit dem Steuerberater.
Sonderfälle
Balkonkraftwerk. Bis 800 Voltampere Wechselrichterleistung und 2 kWp Modulleistung entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber; es bleibt der Eintrag im Register (siehe Balkonkraftwerk).
Erweiterung. Zusätzliche Module oder ein größerer Wechselrichter sind eine neue Anmeldung beim Netzbetreiber, auch wenn die Anlage klein bleibt. Der neue Teil bekommt die Vergütung zum Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme; im Register wird die Anlage ergänzt.
Speicher nachrüsten. Der Speicher wird dem Netzbetreiber gemeldet und im Register als eigene Einheit eingetragen, wieder innerhalb eines Monats. Wird dafür der Wechselrichter gegen einen Hybriden getauscht, ist auch das eine Änderungsmeldung.
Betreiberwechsel. Beim Hausverkauf meldet der Käufer die Anlage im Register auf sich um; der Netzbetreiber bekommt eine Änderungsanzeige.
Checkliste zum Abhaken
| Schritt | Wer | Wann |
|---|---|---|
| Netzbetreiber ermittelt, Elektriker im Installateurverzeichnis gefunden | du | vor der Bestellung |
| Datenblätter und Zertifikate gesammelt | du | vor dem Begehren |
| Netzanschlussbegehren eingereicht | Elektriker | vor dem Bau |
| Zusage des Netzbetreibers liegt vor | Netzbetreiber | ein Monat bis acht Wochen |
| Montage, Anschluss, Inbetriebnahmeprotokoll | du und Elektriker | Bauphase |
| Inbetriebsetzung gemeldet | Elektriker | am Tag der Inbetriebnahme |
| Zählertausch | Netzbetreiber | wenige Wochen danach |
| Marktstammdatenregister, Anlage und Speicher | du | innerhalb eines Monats |
| Versicherung informiert | du | nach der Inbetriebnahme |
| Wechselrichter beim Hersteller registriert (Garantie) | du oder Elektriker | nach der Inbetriebnahme, Fristen beachten |
Nächster Schritt
Datenblätter, Konformitätserklärungen und Einheitenzertifikate der Wechselrichter aus unserem Shop findest du im Download-Bereich; damit hat dein Elektriker alles für das Begehren. Wenn du vorher klären willst, ob Zählerschrank und Hausanschluss für deine Anlage reichen, buch das Beratungspaket: 60 Minuten mit einem Fachinstallateur, die Gebühr wird beim Kauf verrechnet. Fachbetriebe in der Region vermitteln wir über das Energiezentrum Burgenlandkreis.
Weiterlesen: „PV-Anlage selbst montieren: Was darf ich, was nicht?“ und „0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik“.

