Kurz gesagt: Auf Module, Wechselrichter, Speicher und Unterkonstruktion zahlst du seit 2023 0 Prozent Mehrwertsteuer, wenn du die Anlage selbst betreibst. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt das ohne weitere Prüfung, darüber kommt es auf das Gebäude an. Im Shop wählst du dafür die Variante „0 % MwSt. für Privatkunden“. In die Einkommensteuererklärung musst du eine Anlage bis 30 kWp nicht mehr eintragen, Einspeisevergütung und Eigenverbrauch sind steuerfrei. Pflicht sind drei Anmeldungen: beim Netzbetreiber vor dem Bau (macht die Elektrofachkraft), die Inbetriebsetzung danach, und der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats, den machst du selbst.
Fällt auf den Kauf noch Mehrwertsteuer an?
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Installation von Solarmodulen, Wechselrichtern, Speichern, Unterkonstruktion und den anderen wesentlichen Komponenten der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, wenn die Anlage auf oder an einem Wohnhaus läuft. Bis 30 kWp gilt das automatisch, auch für Garage, Carport und Scheune. Werkzeug, Wallbox und reine Reparaturen ohne Teile bleiben bei 19 Prozent.
Der Händler stellt die Rechnung mit 0 Prozent aus und vermerkt den Grund; du zahlst den Nettopreis und hast mit dem Finanzamt nichts zu tun. Die Regel ist unbefristet. Das Bundesfinanzministerium hat die Einzelheiten in seinen FAQ geregelt; die Verbraucherzentrale und Finanztip fassen sie zusammen.
| Begünstigt mit 0 % | Beispiele bei autarkwerden |
|---|---|
| Solarmodule, auch Balkonkraftwerke ab 300 Watt | alle Module in der Kollektion Solarmodule |
| Wechselrichter, auch Hybrid | FOX ESS H3 Smart, Fronius GEN24 Plus |
| Batteriespeicher, auch nachträglich; ab 5 kWh nutzbarer Kapazität automatisch begünstigt | EK6, EK12, Speicherpakete |
| Unterkonstruktion und Dachhalterung | Lehmann-Metalldachziegel, Dachhaken, Schienen, Klemmen, Verbinder |
| Solarkabel, Stecker, Überspannungsschutz, Energiemanagement, Smart Meter | Solarkabel, MC4-Stecker, Smart Meter, Energiemanager |
| Einrichtungen für Notstrom und Ersatzstrom | Backup-Box, Umschalteinrichtung, Fronius PV Point |
| Installation und die nötige Erneuerung des Zählerschranks | nur wenn der Zählerschrank wegen der PV-Anlage erneuert wird |
| Austausch defekter Komponenten einschließlich Lieferung | neuer Wechselrichter für eine Anlage von 2015, Ersatz-Dachhaken |
| Nicht begünstigt, 19 % | Warum |
|---|---|
| Werkzeug, Schrauben, Leitern, Gerüst | kein Bestandteil der Anlage |
| Wallbox und ihr Anschluss, Wärmepumpe, Heizstab | Stromverbraucher, keine Komponente der Anlage ⚠️ Heizstab gegen Abschnitt 12.18 UStAE prüfen |
| Reine Reparatur ohne Ersatzteil, Garantie- und Wartungsverträge | Dienstleistung ohne Lieferung wesentlicher Komponenten |
| Kauf durch Installateur oder Händler zum Weiterverkauf | er ist nicht der Betreiber |
| Gemietete Anlagen | grundsätzlich nicht befreit (Finanztip) |
Die 30-kWp-Vereinfachung. Bei höchstens 30 kWp installierter Leistung laut Marktstammdatenregister gelten die Voraussetzungen als erfüllt, egal ob das Dach zum Wohnhaus, zur Garage oder zur Scheune gehört; 30 kWp sind rund 70 Module. Darüber kommt es auf das Gebäude an, und auch Anlagen über 30 kWp auf Wohngebäuden sind begünstigt. Bei Erweiterungen werden Bestand und Erweiterung zusammengerechnet; die Bestandsanlage verliert die Begünstigung nicht rückwirkend.
Privat oder Gewerbe: was du im Shop wählst. Jedes Produkt hat zwei Varianten, „0 % MwSt. für Privatkunden“ und „19 % MwSt. für Gewerbekunden“. Entscheidend ist nicht, ob du privat oder gewerblich bist, sondern ob du der Betreiber bist. Du baust auf dein eigenes Dach, selbst oder mit Fachbetrieb: 0 Prozent, auch als Firma für das eigene Betriebsgebäude bis 30 kWp. Du bist Installateur oder Händler und kaufst für die Anlage eines Kunden: 19 Prozent, den Nullsteuersatz gibst du auf deiner Rechnung weiter. Mit der 0-Prozent-Variante bestätigst du, dass du Betreiber bist und die Anlage begünstigt ist; wer falsch bestätigt, schuldet die Steuer nach. ⚠️ Wortlaut der Bestätigung im Bestellprozess und in den AGB mit dem Steuerberater abstimmen. Für Anlagen vor 2023 bleibt es bei 19 Prozent; wer damals die Vorsteuer geholt hat, bleibt in der Umsatzsteuer, bis er zur Kleinunternehmerregelung wechselt.
Für eine Hausanlage bis 30 kWp zahlst du auf alle wesentlichen Teile 0 Prozent Mehrwertsteuer, ohne Antrag, ohne Finanzamt.
- 0 Prozent: Module, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktion, Kabel, Smart Meter, Notstromtechnik, Austausch defekter Teile.
- 19 Prozent: Werkzeug, Wallbox, Wärmepumpe, reine Reparatur ohne Teile, Wartungsverträge, Kauf zum Weiterverkauf.
- Im Shop die Variante „0 % MwSt. für Privatkunden“ wählen, wenn du der Betreiber bist, egal ob privat oder Firma.
Muss ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben?
Nein, wenn deine Anlage nicht mehr als 30 kWp hat. Einspeisevergütung und Eigenverbrauch sind seit dem Steuerjahr 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, du gibst keine Anlage EÜR und keine Anlage G ab und brauchst keine Gewerbeanmeldung. Die Kehrseite: Du kannst auch keine Kosten absetzen.
Die Befreiung gilt für Anlagen bis 30 kWp je Einfamilienhaus; bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden für Inbetriebnahmen ab 2025 ebenfalls 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (davor 15 kWp je Einheit), insgesamt höchstens 100 kWp je Person. Die 100 kWp sind eine Freigrenze: Wer darüber liegt, verliert die Befreiung ganz. ⚠️ Das BMF-Schreiben von 2023 nennt noch 15 kWp je Wohneinheit; die 30 kWp ab 2025 berichten Finanztip, Verbraucherzentrale und pv magazine aus dem Jahressteuergesetz 2024; für Einfamilienhäuser ändert das nichts. Maßgeblich ist die Bruttoleistung im Marktstammdatenregister.
Steuerfrei sind die Einspeisevergütung, der Eigenverbrauch, Stromlieferungen an Mieter und der Ladestrom fürs Elektroauto. Gewerbesteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 32 GewStG), und eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig. Beim Finanzamt musst du dich bei einer begünstigten Anlage mit Nullsteuersatz und Kleinunternehmerregelung nicht einmal melden; der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entfällt seit dem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023. „Steuerfrei heißt nicht steuerlich bedeutungslos“, schreibt eine Steuerberaterin bei pv magazine: Abschreibung und Betriebsausgaben sind weg, und wer einen Steuerberater für die Anlage bezahlt hat, kann das nicht mehr absetzen.
Ein Posten bleibt absetzbar: die Arbeitskosten des Handwerkers nach § 35a EStG, 20 Prozent von höchstens 6.000 Euro, also bis 1.200 Euro im Jahr, und zwar in der privaten Einkommensteuererklärung. Bei Selbstmontage betrifft das die Rechnung der Elektrofachkraft für Anschluss und Inbetriebnahme; Voraussetzung sind eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und Überweisung, keine Barzahlung. ⚠️ Der Regierungsentwurf für 2027 sieht 15 Prozent und höchstens 900 Euro vor, noch kein Recht.
Wer größer baut, Dachflächen vermietet oder über 100 kWp kommt, versteuert den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G mit Einnahmenüberschussrechnung) und sollte mit dem Steuerberater sprechen. Für die Umsatzsteuer gilt dann die Kleinunternehmerregelung bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr.
Bis 30 kWp bleibt die Steuererklärung unberührt: keine Einnahmen eintragen, keine Gewinnermittlung, kein Gewerbe, kein Fragebogen.
- Steuerfrei sind Vergütung, Eigenverbrauch, Mieterstrom und Ladestrom.
- Absetzbar bleiben nur die Handwerkerkosten nach § 35a EStG, bis 1.200 Euro im Jahr.
- Über 30 kWp je Einheit oder über 100 kWp insgesamt: Steuerberater fragen, bevor du bestellst.
Welche Anmeldungen sind zwingend erforderlich?
Drei. Erstens beim Netzbetreiber vor dem Bau, eingereicht von deiner Elektrofachkraft über das Portal des Netzbetreibers. Zweitens die Inbetriebsetzung nach dem Bau, ebenfalls durch die Elektrofachkraft, dann tauscht der Netzbetreiber den Zähler. Drittens der Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme, den machst du selbst in 20 Minuten. Das Finanzamt braucht bei Anlagen bis 30 kWp nichts von dir.
Schritt 1: Netzbetreiber finden. Der Netzbetreiber ist nicht dein Stromlieferant, sondern die Firma, der das Kabel in der Straße gehört; er steht auf der Stromrechnung. In Lützen, Weißenfels und weiten Teilen Sachsen-Anhalts ist das MITNETZ STROM. ⚠️ Zuständigkeiten prüfen. Jeder Netzbetreiber hat ein eigenes Portal, deshalb muss deine Elektrofachkraft in seinem Installateurverzeichnis eingetragen sein.
Schritt 2: Unterlagen. Lageplan mit Modulfläche, Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher, Konformitätserklärung und Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105 (für Geräte aus dem Shop im Download-Bereich), Leistung in kWp und kVA, Betriebsart (Überschuss- oder Volleinspeisung), Zustand des Zählerschranks, geplanter Ersatzstrom.
Schritt 3: Netzanschlussbegehren und Fristen nach § 8 EEG. Bei Anlagen bis 30 kW muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats antworten; tut er das nicht, gilt die Anlage als genehmigt und darf nach den technischen Regeln angeschlossen werden. Antwortet er, hat er weitere acht Wochen für die Netzverträglichkeitsprüfung. Balkonkraftwerke bis 800 Watt Wechselrichter- und 2.000 Watt Modulleistung brauchen seit dem 16. Mai 2024 keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr, nur den Registereintrag. ⚠️ Fristen gegen den aktuellen Gesetzestext prüfen. Bestelle ruhig, sobald das Begehren eingereicht ist; bei Hausanlagen gibt es praktisch nie ein Nein, gelegentlich Auflagen.
Schritt 4: Bauen. Was du selbst machen darfst, steht unter Dach und Montage.
Schritt 5: Inbetriebnahme und Protokoll. Die Elektrofachkraft prüft Strings, Potentialausgleich, Wechselstromseite und Netz- und Anlagenschutz, hält alles im Protokoll fest und meldet die Inbetriebsetzung (Inbetriebnahme). Das Datum legt die Vergütung fest, startet die 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr und die Monatsfrist für das Register. Wähle dabei die Veräußerungsform (Einspeisevergütung); wer nichts wählt, landet in der „unentgeltlichen Abnahme“ ohne Vergütung und ohne Nachzahlung.
Schritt 6: Zählertausch. Der Netzbetreiber tauscht als Messstellenbetreiber den Zähler gegen einen Zweirichtungszähler. Ab 7 kWp sind für Anlagen seit dem 25. Februar 2025 ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox Pflicht; ohne beides dürfen Neuanlagen nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen (Solarspitzengesetz). Bis zum Tausch darf der alte Zähler nicht rückwärts laufen; der Elektriker stellt dann vorübergehend Nulleinspeisung ein.
Schritt 7: Marktstammdatenregister. Das Marktstammdatenregister ist das amtliche Verzeichnis aller Stromerzeuger. Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme trägst du Anlage und Speicher dort selbst ein: kostenlos, online, rund 20 Minuten. Auch Bestandsanlagen und Balkonkraftwerke sind registrierungspflichtig; frühere Meldungen beim Netzbetreiber reichen nicht. Wer die Frist versäumt, verliert die Vergütung für die Zeit bis zur Nachmeldung, der Netzbetreiber darf Zahlungen zurückhalten, und theoretisch droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Änderungen (Erweiterung, Speicher nachrüsten, Betreiberwechsel beim Hausverkauf) ebenfalls innerhalb eines Monats melden.
Schritt 8: Finanzamt. Bis 30 kWp entfällt die Anmeldung, siehe oben.
| Schritt | Wer | Wann |
|---|---|---|
| Netzbetreiber ermittelt, Elektriker im Installateurverzeichnis gefunden | du | vor der Bestellung |
| Datenblätter und Zertifikate gesammelt | du | vor dem Begehren |
| Netzanschlussbegehren eingereicht | Elektriker | vor dem Bau |
| Zusage des Netzbetreibers | Netzbetreiber | ein Monat, bei Prüfung bis acht Wochen mehr |
| Montage, Anschluss, Inbetriebnahmeprotokoll | du und Elektriker | Bauphase |
| Inbetriebsetzung gemeldet, Veräußerungsform gewählt | Elektriker | am Tag der Inbetriebnahme |
| Zählertausch, ab 7 kWp Smart Meter und Steuerbox | Netzbetreiber | wenige Wochen danach |
| Marktstammdatenregister, Anlage und Speicher | du | innerhalb eines Monats |
| Versicherung informiert, Wechselrichter beim Hersteller registriert | du | nach der Inbetriebnahme |
Drei Anmeldungen, eine davon machst du selbst: Netzbetreiber vor dem Bau, Inbetriebsetzung danach, Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats.
- Bis 30 kW gilt die Anlage als genehmigt, wenn der Netzbetreiber einen Monat lang nicht antwortet.
- Ohne Registereintrag keine Vergütung; auch Speicher und Balkonkraftwerke eintragen.
- Ab 7 kWp Smart Meter und Steuerbox, sonst nur 60 Prozent Einspeisung.
Nächster Schritt
Datenblätter, Konformitätserklärungen und Einheitenzertifikate findest du im Download-Bereich; damit hat dein Elektriker alles für das Begehren. Auf jeder Produktseite wählst du die Variante mit 0 Prozent Mehrwertsteuer; der Info-Knopf neben dem Preis erklärt den Unterschied. Fragen zu Zählerschrank, Hausanschluss oder zur 30-kWp-Grenze klärst du im Beratungspaket mit einem Fachinstallateur oder über das Kontaktformular. Steuerliche Beratung im Einzelfall dürfen wir nicht leisten; dafür ist dein Steuerberater zuständig.
Weiterlesen: Dach und Montage · Speicher und Notstrom · Kosten und Wirtschaftlichkeit · Betrieb und Service
Quellen
- Bundesfinanzministerium: FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ (Stand 23.06.2023), https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
- Bundesfinanzministerium: Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 27a, BMF-Schreiben vom 17.07.2023, https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/B-Anhaenge/Anhang-27a/inhalt.html
- Verbraucherzentrale: Photovoltaik, weniger Steuern und Bürokratie für private Haushalte (Stand 21.10.2026), https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-weniger-steuern-und-buerokratie-fuer-private-haushalte-65532
- Verbraucherzentrale: Photovoltaikanlagen, so profitieren Sie von Steuervorteilen (Stand 25.11.2024), https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaikanlagen-so-profitieren-sie-von-steuervorteilen-88475
- Finanztip, Benjamin Weigl: Photovoltaik-Steuer, wann deine PV-Anlage 2026 steuerfrei ist (Stand 28.05.2026), https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/
- Finanztip, Benjamin Weigl: PV-Anlage anmelden, so funktioniert die Registrierung (Stand 28.05.2026), https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-anlage-anmelden/
- pv magazine Deutschland, Annemarie Reindl: Photovoltaik-Anlage steuerfrei, und jetzt? (19.10.2026), https://www.pv-magazine.de/2026/10/19/photovoltaik-anlage-steuerfrei-und-jetzt/
- Verbraucherzentrale: Marktstammdatenregister, das müssen Sie bei Solaranlage und Co. wissen (Stand 23.07.2026), https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenregister-das-muessen-sie-bei-solaranlage-und-co-wissen-33124
- Bundesnetzagentur: Marktstammdatenregister, Hilfe und FAQ, https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html
- Verbraucherzentrale: EEG 2023/24, was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt (Stand 01.08.2026), https://verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-2023-das-aendert-sich-fuer-photovoltaikanlagen-75401
- § 8 EEG, https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html

